Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1596-18 8. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · arrendamiento financiero

Flugzeugleasing kann von der MwSt. befreit sein, wenn es ausschließlich einer internationalen Fluggesellschaft zur Verfügung steht

Ein Finanzinstitut vermietete ein Flugzeug mit Kaufoption an ein Unternehmen, welches dieses anschließend an einen Fluggesellschaftbetreiber weitergab. Die DGT prüft, ob dieses Finanzierungsleasing der MwSt. unterliegt oder ob die Befreiung für die internationale Luftfahrt Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Qualifizierung des von der Konsultantin zugunsten des Leasingnehmers durchgeführten Finanzleasings sowie Anwendung der in Artikel 22.Vier des Gesetzes 37/1992 vorgesehenen Befreiung auf dieses Leasing.

Die Entscheidung der DGT

Finanzleasing wird als Dienstleistung eingestuft, solange die Kaufoption nicht ausgeübt wird. Diese Dienstleistung kann gemäß Artikel 22.Vier des Gesetzes 37/1992 steuerbefreit sein, wenn das Luftfahrzeug ausschließlich für die Nutzung durch ein Unternehmen bestimmt ist, das im Wesentlichen der internationalen Luftfahrt gewidmet ist. Diese Befreiung findet auch dann Anwendung, wenn der Erwerber oder Leasingnehmer nicht das Luftfahrtunternehmen ist, sofern diese Zweckbestimmung bekannt ist und nachgewiesen wird.

Kostenloses Erstgespräch buchen