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V1592-18 8. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Umsatzsteuerbefreiung für Fortbildungsveranstaltungen nur bei Einbindung in offizielle Lehrpläne

Eine Vereinigung erkundigt sich nach der Umsatzsteuerbefreiung für technische Fortbildungskurse im Poolsektor. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die vermittelten Inhalte Bestandteil der Lehrpläne des spanischen Bildungssystems sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach der Mehrwertsteuer.

Die Entscheidung der DGT

Damit die berufliche Aus- und Weiterbildung von der Umsatzsteuer befreit ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: eine subjektive, dass die Tätigkeit von autorisierten öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Einheiten ausgeübt wird, und eine objektive, dass der Unterricht die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen ohne rein unterhaltenden Charakter umfasst. Die Befreiung findet keine Anwendung, wenn die Unterrichtsfächer nicht in den Lehrplänen der Stufen oder Abschlüsse des spanischen Bildungssystems enthalten sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unterliegt die Ausbildung dem Regelsatz von 21 Prozent.

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