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V1563-20 25. Mai 2020 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Ernährungsberatung durch natürliche Personen ist der Gruppe 839 des IAE zuzuordnen

Es wird geprüft, ob die Tätigkeit der Ernährungsberatung und der Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten durch eine Absolventin der Lebensmittelwissenschaften der Gruppe 839 des IAE (Impuesto sobre Actividades Económicas) zuzuordnen ist. Die DGT stellt fest, dass die Tätigkeit, da sie nicht explizit aufgeführt ist, dem Epigrafen zugewiesen werden muss, der ihr von Natur aus am nächsten kommt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es soll geklärt werden, ob die Tätigkeit der Ernährungsberatung und der gesunden Ernährungsgewohnheiten, die von einer Absolventin der Lebensmittelwissenschaft und -technologie in privater Praxis ausgeübt wird, in der genannten Gruppe 839 korrekt klassifiziert ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Erbringung von Ernährungsberatungsdienstleistungen durch eine natürliche Person in privater Praxis muss, da sie in den IAE-Tarifen nicht spezifiziert ist, vorläufig in die Gruppe eingestuft werden, die ihr von ihrer Natur her am ähnlichsten ist. In diesem Fall entspricht dies der Gruppe 839 des zweiten Abschnitts, betreffend "Masseure, Bromologen, Diätassistenten und Krankenpflegehelfer"

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