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V1555-22 29. Juni 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación directa

Voraussetzungen für den Abzug von Vergütungen an Ehegatten oder minderjährige Kinder bei der Einkommensermittlung nach der direkten Schätzung

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie die an ihren Ehemann gezahlten Vergütungen abziehen kann, der mit ihr als mitarbeitender Selbstständiger tätig sein wird. Die DGT stellt klar, dass für den Abzug eine Zugehörigkeit zum allgemeinen System oder zu speziellen Systemen für Arbeitnehmer erforderlich ist, nicht jedoch die Zugehörigkeit zum Sonderregime für selbstständige Erwerbstätige (RETA).

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit der von der Steuerpflichtigen an ihren Ehemann gezahlten Vergütungen in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Um Vergütungen von Ehegatten oder minderjährigen Kindern im Rahmen der direkten Schätzung abzuziehen, müssen diese dem allgemeinen System oder den speziellen Systemen für Arbeitnehmer angeschlossen sein. Die Zugehörigkeit zum speziellen System für Selbstständige ist zu diesem Zweck nicht zulässig. Sollte die Sozialversicherung jedoch die Zugehörigkeit zum allgemeinen System schriftlich ablehnen und das Familienmitglied in das spezielle System aufnehmen, würde die DGT den Abzug zulassen, sofern die arbeitsrechtliche Abhängigkeit und die übrigen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

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