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V1542-19 24. Juni 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rentas exentas

Steuerfreie Einkünfte der Einkommensteuer müssen in Modell 190, nicht aber in Modell 111 angegeben werden

Es wird angefragt, ob steuerfreie Beträge in Modell 111 oder ausschließlich in Modell 190 zu deklarieren sind. Die DGT stellt klar, dass steuerfreie Einkünfte in der Jahreszusammenfassung des Modells 190 aufzuführen sind, jedoch nicht im Modell 111.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob von der Besteuerung befreite Bezüge nicht im Formular 111 anzugeben sind und ausschließlich im Formular 190 gemeldet werden müssen.

Die Entscheidung der DGT

Das Formular 190 muss die gezahlten Einkünfte, einschließlich der steuerfreien Einkünfte, wie etwa Arbeitsentgelte und steuerfreie Tagegelder, enthalten. Im Gegensatz dazu werden im Formular 111 steuerfreie Einkünfte nicht berücksichtigt, da in diesem nur die Einkünfte eingetragen werden, die der Quellensteuer oder der Vorauszahlung unterliegen.

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