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V1527-24 21. Juni 2024 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · contingencia de jubilación

Frist für die 40 %-Minderung bei Rentenplänen endet am 31. Dezember 2024 bei vorzeitiger Auszahlung durch Kündigung

Eine Person, die 2021 von einer Massenentlassung betroffen war und 2022 arbeitslos wurde, erkundigt sich nach der Frist für die 40 %-Minderung bei Beiträgen vor 2007. Die DGT stellt klar, dass durch die vorzeitige Auszahlung der Rente infolge der Kündigung das Ereignis im Jahr 2022 eintritt und die Frist für die Minderung im Jahr 2024 endet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Verfügbarer Zeitraum für die Anwendung des im Übergangsregime vorgesehenen Abzugs von 40 Prozent.

Die Entscheidung der DGT

Wird die Altersversorgung aufgrund von Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit vorzeitig ausgezahlt, tritt das Ereignis in dem Moment ein, in dem diese Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Anwendung der Übergangsregelung gilt das Renteneintrittsereignis als eingetreten, wenn die Voraussetzungen für die vorzeitige Auszahlung erfüllt sind. Da das Ereignis in diesem Fall im Jahr 2022 eingetreten ist, endet die Frist für die Anwendung des 40-prozentigen Abzugs auf vor 2007 geleistete Beiträge am 31. Dezember 2024.

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