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V1510-14 9. Juni 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · reserva para inversiones en canarias

Gewinne aus Immobilienverkäufen können zur RIC beitragen, sofern Aktivitäts- und Reinvestitionsvoraussetzungen erfüllt sind

Ein in den Kanarischen Inseln ansässiges Unternehmen fragt an, ob Gewinne aus dem Verkauf von Wohnimmobilien für die Investitionsreserve der Kanarischen Inseln (RIC) verwendet werden können und ob diese Reserve für den Bau eines Pflegeheims zweckgebunden werden darf. Die DGT bestätigt dies unter der Bedingung, dass die Gewinne aus der Geschäftstätigkeit auf den Kanarischen Inseln stammen und der Bau eine Diversifizierung der Geschäftstätigkeit darstellt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der aus dem Verkauf von Wohnungen erzielte Gewinn zur Bildung der Investitionsrücklage auf den Kanarischen Inseln berechtigt ist und ob diese durch den Bau der Einrichtungen des Altenheims realisiert werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Gewinne aus dem Verkauf von Wohnungen können einer Minderung unterliegen, wenn sie aus der auf den Kanarischen Inseln ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit resultieren. Der Bau der Einrichtungen eines Altenheims gilt als eine anfängliche Investition, die für die Umsetzung der RIC geeignet ist, da sie eine Diversifizierung der Tätigkeit zur Erbringung einer anderen Dienstleistung als der bisherigen darstellt. Das neue Gebäude ist ein förderfähiger Vermögenswert, sofern die übrigen Anforderungen des Gesetzes 19/1994 erfüllt sind.

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