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V1509-24 20. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

PAC-Beihilfen zählen nicht zum Einkommenslimit der pauschalierten Gewinnermittlung, REAGP-Ausgleich hingegen schon

Es wird geklärt, ob PAC-Beihilfen und die REAGP-Ausgleichszahlung zum Umsatz gehören, um die Anwendbarkeit der pauschalierten Gewinnermittlung zu prüfen. Das Finanzamt stellt fest, dass PAC-Beihilfen nicht berücksichtigt werden, die REAGP-Ausgleichszahlung jedoch als Gegenleistung einzubeziehen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der aus GAP-Beihilfen und der REAGP-Entschädigung erhaltene Betrag für die Ausschlussgröße der objektiven Schätzungsmethode nach Umsatzvolumen berücksichtigt wird.

Die Entscheidung der DGT

Das Umsatzvolumen für die Grenze der objektiven Schätzung umfasst weder laufende Zuschüsse oder Kapitalzuschüsse noch Entschädigungen. Daher wirken sich die GAP-Beihilfen nicht auf die Ausschlussgröße aus. Die Entschädigung des Sonderregimes für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei muss jedoch in das Umsatzvolumen einbezogen werden, da sie eine Gegenleistung und keine Zuschuss- oder Entschädigungszahlung darstellt.

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