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V1497-15 14. Mai 2015 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención por exportación

Umsatzsteuerbefreiung bei Exporten auch bei Zahlung durch eine spanische Muttergesellschaft möglich

Ein spanisches Unternehmen für Trockenfrüchte erkundigte sich, ob die Umsatzsteuerbefreiung bei Exporten an eine Tochtergesellschaft in den USA angewendet werden kann, wenn die Zahlung durch die spanische Muttergesellschaft mittels eines Kredits erfolgt. Die DGT entschied, dass die Befreiung anwendbar ist, sofern die Exportvoraussetzungen erfüllt sind, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist oder wer die Zahlung leistet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Es wird die Anwendung der in Artikel 21.1 des Mehrwertsteuergesetzes vorgesehenen Befreiung auf diesen Vorgang in Frage gestellt.

Die Entscheidung der DGT

Die Ausfuhrbefreiung findet Anwendung, wenn der Übertragende die Waren als Exporteur ausstellt oder außerhalb der Gemeinschaft transportiert, oder wenn dies der nicht ansässige Erwerber tut. Im Falle eines Erwerbers in den USA müssen der Name und die Anschrift des spanischen Unternehmens in Feld 2 der Ausfuhrbegleitdokument (ABD) angegeben werden. Das Eigentum an der Ware durch das amerikanische Unternehmen kann in Feld 44 durch die bei der Zollabfertigung vorgelegten Rechnungen nachgewiesen werden.

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