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V1447-18 30. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · prestación única

Die Organisation von Firmenveranstaltungen gilt als Einheit der Dienstleistung, sofern die Elemente eng miteinander verknüpft sind

Ein Reisebüro erkundigte sich, ob die für eine Veranstaltung erbrachten Leistungen als eine Einheit der Dienstleistung betrachtet werden können. Die DGT stellt klar, dass die Organisation von Messen, Kongressen oder Firmenveranstaltungen eine einheitliche Dienstleistung aus verknüpften Elementen darstellt, vorausgesetzt, die Leistungen werden nicht isoliert und unabhängig voneinander erbracht.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Ob die angefragten Leistungen als eine einheitliche Veranstaltungsorganisationsleistung betrachtet werden können.

Die Entscheidung der DGT

Die Organisation von Messen, Kongressen oder geschäftlichen Veranstaltungen gilt aufgrund der Vielzahl eng miteinander verknüpfter Elemente als eine einheitliche Organisationsleistung. Wenn der Veranstalter ergänzende Unterkunfts- oder Transportleistungen einschließt, werden diese in die einheitliche Leistung integriert und unterliegen nicht dem Sonderregime für Reisebüros. Wenn die Leistungen jedoch isoliert erbracht werden oder nicht als komplexe Leistungen qualifizieren, wird jede Leistung unabhängig besteuert.

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