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V1446-24 14. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Berechnung der Größenwerte für die objektive Schätzung erfolgt gemeinsam bei Erfüllung zweier Voraussetzungen

Der Anfragende erkundigt sich, ob seine Einkünfte und Anschaffungen einzeln oder gemeinsam mit den Personengesellschaften (comunidades de bienes), an denen er beteiligt ist, im Rahmen der objektiven Schätzung zu berechnen sind. Die DGT stellt klar, dass zwar grundsätzlich eine getrennte Berechnung gilt, eine gemeinsame Berechnung jedoch zwingend erforderlich ist, wenn die Tätigkeiten identisch oder ähnlich sind und eine gemeinsame Geschäftsführung unter Nutzung gemeinsamer Mittel vorliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Kompatibilität der Methoden zur Ermittlung der Erträge, die vom Ratsuchenden und den Personengesellschaften, an denen er beteiligt ist, angewandt werden.

Die Entscheidung der DGT

Die ausschließenden Größen der Methode der objektiven Schätzung werden im Allgemeinen unabhängig für jeden Steuerpflichtigen bewertet. Die Berechnung erfolgt jedoch gemeinsam, wenn zwei Umstände vorliegen: dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten identisch oder ähnlich sind und dass eine gemeinsame Geschäftsführung besteht, die persönliche oder materielle Mittel teilt. In letzterem Fall werden auch die Tätigkeiten des Ehegatten, der Abkömmlinge, der Vorfahren und der Körperschaften im Regime der Einkommenszuweisung, an denen sie beteiligt sind, einbezogen.

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