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V1445-18 30. Mai 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · servicio único de organización

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % auf Dienstleistungen zur Organisation und zum Zugang zu kommerziellen Messen

Ein Messeveranstalter erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht und dem anzuwendenden Steuersatz. Die DGT stellt fest, dass Dienstleistungen zur Organisation von Veranstaltungen und der Zugang zu kommerziellen Messen steuerpflichtig sind und bei kommerziellem Zweck den ermäßigten Steuersatz von 10 % in Anspruch nehmen können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerpflicht der Transaktion hinsichtlich der Mehrwertsteuer und der für diese Dienstleistungen geltenden Steuersätze.

Die Entscheidung der DGT

Die Organisation von Messen gilt als eine einheitliche Dienstleistung, die integrale Elemente wie die Vermietung von Räumlichkeiten, Verwaltung und Stände umfasst. Wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, hängt die Steuerpflicht vom Sitz oder der Betriebsstätte im Hoheitsgebiet ab; wenn er es nicht ist, gilt die Dienstleistung als dort erbracht, wo sie materiell erbracht wird. Der ermäßigte Steuersatz von 10 % findet Anwendung auf Messen kommerzieller Art, deren Zweck die Förderung von Waren oder Dienstleistungen ist, sowie auf die vom Veranstalter erbrachten Dienstleistungen sowohl an Teilnehmer als auch an Besucher.

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