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V1339-17 31. Mai 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · ejecución de obra

Regelmäßiges Gartenunterhalt unterliegt dem 21 %-igen Mehrwertsteuersatz statt dem ermäßigten Satz von 10 %

Ein Gartenbaubetrieb erkundigte sich, ob Dienstleistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften den ermäßigten Steuersatz von 10 % anwenden dürfen. Die DGT entschied, dass der regelmäßige Unterhalt eine Dienstleistung und keine Bauleistung darstellt, weshalb der Regelsatz zur Anwendung kommt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz für die genannten Gartenbauleistungen, die für Wohnungseigentümergemeinschaften erbracht werden, und insbesondere, ob für diese der ermäßigte Steuersatz gemäß Artikel 91.Uno.2.10º des Gesetzes 37/1992 anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Periodische Gartenpflegearbeiten sind Dienstleistungen und werden mit 21 % besteuert. Nur die Ausführung von Renovierungs- oder Reparaturarbeiten an Gärten kann den ermäßigten Steuersatz von 10 % anwenden, sofern die Anforderungen des Gesetzes 37/1992 erfüllt sind. Zu diesem Zweck muss die Arbeit auf ein zukünftiges Ergebnis abzielen und darf nicht auf einer fortlaufenden Leistung beruhen, zudem darf der Kostenanteil der eingebauten Materialien 40 % der Bemessungsgrundlage nicht überschreiten.

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