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V1336-24 7. Juni 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos netos del trabajo

Der Begriff des Einkommens für die Mindestbeträge für Abkömmlinge umfasst den Abzug gemäß Art. 18 LIRPF

Es wird geklärt, wie das Einkommen der Abkömmlinge zu berechnen ist, um die Grenzwerte von 8.000 und 1.800 Euro nicht zu überschreiten. Die DGT stellt klar, dass bei den Nettoarbeitserträgen der Abzug gemäß Artikel 18 des LIRPF anzuwenden ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Einkommensbegriff im Hinblick auf die Grenzen (8.000 und 1.800 Euro) in Bezug auf die Anwendung des Freibetrags für Nachkommen.

Die Entscheidung der DGT

Der Einkommensbegriff für die Anwendung der Grenzen der Familienfreibeträge ist die algebraische Summe aus Nettoerträgen, fiktiven Einkünften sowie Kapitalgewinnen oder Kapitalverlusten. Im Falle von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit muss der Nettoertrag die in Artikel 18 des LIRPF vorgesehene Minderung enthalten, die vor Abzug der Ausgaben angewendet wird. Dieser Ertrag muss bereits um den spezifischen Aufwand von 2.000 Euro gemäß Artikel 19 gemindert sein.

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