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V1335-19 10. Juni 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Schadenersatz wegen beruflicher Fahrlässigkeit eines Anwalts als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig

Eine Steuerzahlerin erkundigt sich, ob die Entschädigung der Haftpflichtversicherung ihres Anwalts, die aufgrund der versäumten Abwicklung einer Abfindungsforderung gezahlt wird, steuerfrei ist. Die DGT stellt fest, dass diese nicht steuerfrei ist, da es sich um einen Vermögensschaden und nicht um einen Personenschaden oder eine eigentliche Abfindung handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Mögliche Berücksichtigung des Betrags der nicht erhaltenen Entschädigung für ungerechtfertigte Entlassung als steuerfreies Einkommen.

Die Entscheidung der DGT

Die aus der vertraglichen Haftung des Anwalts resultierende Entschädigung stellt einen Veräußerungsgewinn dar, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Die Befreiung für Personenschäden gemäß Artikel 7.d) findet keine Anwendung, da es sich um einen wirtschaftlichen Schaden handelt, ebenso wenig wie die Befreiung für Entlassungen gemäß Artikel 7.e), da der Sachverhalt nicht den Begriff der Entlassung oder Beendigung erfüllt. Die Quantifizierung entspricht der Höhe der festgesetzten Entschädigung.

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