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V1233-20 4. Mai 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pacto sucesorio de apartación

Keine Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinne bei Teilungsverträgen im Erbrecht

Die Anfragende möchte wissen, ob die Übertragung des nackten Eigentums an ihrer Wohnung auf einen Sohn im Rahmen eines galicischen Teilungsvertrages (pacto de apartación) der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dieser Fall durch die Ausnahme des sogenannten „Wertzuwachses des Verstorbenen“ (plusvalía del muerto) geschützt ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Einkommensteuerliche Behandlung der Übertragung.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der in dem Gesetz 2/2006 von Galicien geregelten Erbfolgevereinbarung der „Apartación“ gilt als eine unentgeltliche Übertragung aufgrund des Todes. Daher findet Artikel 33.3.b) des Gesetzes 35/2006 Anwendung, wobei davon ausgegangen wird, dass kein Veräußerungsgewinn oder -verlust in der Einkommensteuer vorliegt. Dieses Kriterium basiert auf der Auslegung des Obersten Gerichtshofs und des TEAC, die die „Apartación“ als eine Erwerbung mortis causa betrachten.

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