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V1214-17 18. Mai 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por discapacidad

Kein Abzug für behinderte Vorfahren bei Einkommen über 1.800 Euro möglich

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie den Steuerabzug für ihre behinderte Mutter geltend machen kann und ob die Mutter diesen für sie beanspruchen darf. Die DGT stellt klar, dass dies nicht möglich ist, wenn der Vorfahre eine Steuererklärung mit einem Einkommen von mehr als 1.800 Euro abgibt.

Die gestellte Frage

Fragestellung A. Ob die Anfragende für das Jahr 2015 berechtigt war, den in Artikel 81 bis des IRPF-Gesetzes vorgesehenen Abzug für einen behinderten Vorfahren für ihre Mutter geltend zu machen. Und ob ihre Mutter wiederum berechtigt war, den Abzug für einen behinderten Nachkommen für ihre Tochter, die hier anfragende Person, geltend zu machen.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug für Nachkommen oder Vorfahren mit Behinderung anzuwenden, muss der Steuerpflichtige Anspruch auf den Mindestbetrag für Nachkommen oder Vorfahren haben. Die Anwendung dieser Mindestbeträge ist nicht zulässig, wenn der Vorfahre oder Nachkomme eine Einkommensteuererklärung (IRPF) mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgibt. Im analysierten Fall kann die Steuerpflichtige den Abzug nicht anwenden, da ihre Mutter eine Erklärung mit Einkünften über diesem Grenzwert abgegeben hat.

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