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V1175-22 26. Mai 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Abzug von Inaktivitätstagen bei kommunalen Maßnahmen zur Berechnung des Moduls für nicht angestelltes Personal

Ein Taxifahrer erkundigt sich nach der Berechnung des Moduls für nicht angestelltes Personal im Rahmen der pauschalierten Gewinnermittlung (estimación objetiva), wenn die Tätigkeit aufgrund kommunaler Maßnahmen unterbrochen wird. Die DGT stellt klar, dass nur die Tage der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit berücksichtigt werden; Schließungstage oder Tage der Betriebseinstellung sind auszuschließen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Berechnung des Moduls für nicht angestelltes Personal im Jahr 2021 auf der Grundlage der Tage der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit.

Die Entscheidung der DGT

Zur Ermittlung des Nettoertrags nach der Methode der objektiven Schätzung ist der Durchschnitt der Module auf der Grundlage der Tage der tatsächlichen Beschäftigung, Nutzung oder Installation zu berechnen. In dieser Berechnung werden die Tage, an denen der Betrieb geschlossen blieb, nicht berücksichtigt, einschließlich der Tage, an denen der Betrieb durch Maßnahmen des Gemeinderats unterbrochen wurde. Urlaubstage und wöchentliche Ruhezeiten sind in den Tagen der tatsächlichen Beschäftigung enthalten.

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