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V1166-23 8. Mai 2023 · SG de Tributos Kriterium gültig
IVA · declaración censal

Nachträgliche Anmeldung beim Finanzamt und Umsatzsteuer-Selbstveranlagung nach Immobilienkauf möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die Anmeldung beim Finanzamt (Modell 036) und die Umsatzsteuer-Selbstveranlagung (Modell 303) nach dem Erwerb einer Industriehalle zu Vermietungszwecken verspätet eingereicht werden können. Die DGT erläutert, dass der Status als Unternehmer mit dem Erwerb von Wirtschaftsgütern beginnt, die mit der Absicht zur gewerblichen Nutzung erworben wurden, und führt das Vorgehen bezüglich des Verzichts auf die Steuerbefreiung sowie den Vorsteuerabzug aus.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Der Steuerpflichtige kann ergänzende oder ersetzende steuerliche Meldungen einreichen, um seine Situation zu korrigieren. Ebenso ist es möglich, verspätete Selbstveranlagungen einzureichen, sofern das Recht der Verwaltung zur Festsetzung der Steuerforderung nicht verjährt ist. Die fristgerechte Einreichung ohne vorherige Aufforderung führt zu Zuschlägen gemäß dem Allgemeinen Steuergesetz.

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