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Es wird angefragt, ob ein Gebäude aus dem 17. Jahrhundert mit einem antiken Wappen von der Grundsteuer (IBI) befreit ist oder ob es als Denkmal eingestuft werden muss. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung greift, wenn das Gebäude über Elemente wie Wappen verfügt, die älter als hundert Jahre sind, gemäß dem Dekret 571/1963.
Cuestión planteada Si goza de la exención en el Impuesto sobre Bienes Inmuebles al tener tanto el inmueble como el escudo una antigüedad superior a 100 años o si para gozar de la exención el inmueble necesita estar declarado expresa e individualizadamente monumento o jardín histórico de interés cultural, mediante Real Decreto e inscrito en el Registro General como integrante del Patrimonio Histórico Español.
La exención del IBI aplica a inmuebles que cuenten con escudos, emblemas o piedras heráldicas de interés histórico-artístico regulados por el Decreto 571/1963. Para ello, tanto el inmueble como el elemento (escudo o emblema) deben tener una antigüedad superior a cien años. El contribuyente debe solicitar la exención ante el Ayuntamiento competente.
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