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V1117-21 27. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pérdida patrimonial

Abzug von Kapitalverlusten beim Aktienverkauf nur bei Wertpapierrückkäufen in den zwei Monaten vor oder nach dem Verkauf möglich

Eine Steuerpflichtige erkundigte sich, ob sie einen Kapitalverlust aus dem Verkauf von Aktien im Jahr 2020 geltend machen kann, nachdem sie Aktien aus einer Kapitalerhöhung erhalten und im Februar 2021 Aktien zurückgekauft hatte. Die DGT stellt klar, dass ein Rückkauf von Aktien in den zwei Monaten nach dem Verkauf den Abzug des Verlusts aus diesen Aktien verhindert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der genannte Veräußerungsverlust in der Einkommensteuer (IRPF) für den Veranlagungszeitraum 2020 berücksichtigt werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Der Veräußerungsverlust aus der Übertragung von zum Handel zugelassenen Wertpapieren wird nicht berücksichtigt, wenn in den zwei Monaten vor oder nach der Übertragung homogene Wertpapiere erworben werden. In diesem Fall verhindert der Rückkauf von 2.000 Aktien im Februar 2021 die Anrechnung des Verlusts dieser Aktien im Zeitraum der Übertragung. Es kann nur der Verlust entsprechend der 1.008 Aktien berücksichtigt werden, die nicht Gegenstand eines Rückkaufs waren. Zur Identifizierung der übertragenen Aktien wird davon ausgegangen, dass zuerst die zuvor erworbenen Aktien verkauft werden.

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