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V1106-22 19. Mai 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · retenciones

Antrag auf Berichtigung der Selbstveranlagung zur Erstattung zu Unrecht gezahlter Quellensteuer möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Regelung für einen Fall, in dem im Jahr 2021 Quellensteuern auf Mietzahlungen einbehalten wurden, die im Jahr 2022 durch einen geringeren Betrag berichtigt wurden. Die DGT stellt klar, dass die Berichtigung und Erstattung von zu Unrecht gezahlten Quellensteuern oder Vorauszahlungen dem Allgemeinen Steuergesetz und dessen Verordnung unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Regulierung der Situation.

Die Entscheidung der DGT

Wenn eine Selbstveranlagung zu einer unrechtmäßigen Zahlung von Quellensteuer oder Vorauszahlungen geführt hat, wird die Befugnis zur Beantragung der Berichtigung und Erstattung durch die Artikel 32 und 221.4 des allgemeinen Steuergesetzes geregelt. Diejenigen Verpflichteten, die diese Beträge unrechtmäßig getragen haben, können die Berichtigung der Selbstveranlagung beantragen, mit der die unrechtmäßige Zahlung erfolgt ist. Es obliegt der verwaltenden Steuerbehörde, die Zulässigkeit der Berichtigung und der Erstattung der Zahlungen zu prüfen.

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