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V1102-22 19. Mai 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Stipendien der dualen Berufsausbildung unterliegen der Einkommensteuer (IRPF) als Arbeitsentgelt

Es wurde angefragt, ob Stipendien, die von Unternehmen an Auszubildende in der dualen Berufsausbildung in Andalusien gezahlt werden, steuerfrei sind oder einer Quellensteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht erfüllt sind und diese als Arbeitsentgelt zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob diese Stipendien der Quellensteuer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unterliegen oder durch Anwendung der in Artikel 7 j) des Gesetzes über die Einkommensteuer der natürlichen Personen geregelten Befreiung von der Besteuerung befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Stipendien für duale Berufsbildungsprojekte fallen nicht unter die Befreiung gemäß Artikel 7.j) des LIRPF, da sich diese auf öffentliche Stipendien, Stipendien von gemeinnützigen Organisationen oder Bankstiftungen beschränkt. Daher gelten sie gemäß Artikel 17.2.h) des Gesetzes als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Da sie von einem Unternehmen gezahlt werden, unterliegen sie dem IRPF-Quellensteuerabzug nach dem allgemeinen Verfahren der Verordnung.

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