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V1026-14 10. April 2014 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · administrador único

Vergütung eines Geschäftsführers als Betriebsausgabe in der Körperschaftsteuer abzugsfähig, sofern durch die Gesellschafterversammlung festgelegt

Eine Gesellschaft erkundigt sich, ob die Vergütungen ihres Geschäftsführers für Verwaltungs- und Leitungsaufgaben in der Körperschaftsteuer abzugsfähig sind. Die DGT stellt fest, dass diese abzugsfähig sind, sofern die Anforderungen an die buchhalterische Erfassung, das Abflussprinzip und die Nachweisbarkeit erfüllt sind und die Gesamtsumme der Vergütungen den von der Gesellschafterversammlung festgesetzten Betrag nicht überschreitet.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die an die natürliche Person J für ihre Funktionen der Verwaltung sowie der Geschäftsleitung und Geschäftsführung der anfragenden Gesellschaft gezahlten Vergütungen angesichts des Wortlauts der Satzung eine steuerlich abzugsfähige Ausgabe in der Körperschaftsteuer dieser letztgenannten darstellen würden.

Die Entscheidung der DGT

Das Verhältnis des Geschäftsführers zur Gesellschaft ist kommerzieller Natur, sodass die Tätigkeit der Geschäftsleitung durch die des Geschäftsführers absorbiert wird. Die Ausgabe ist in der Körperschaftsteuer abzugsfähig, wenn die Summe der Vergütungen für beide Funktionen den von der Generalversammlung jährlich festgesetzten Betrag nicht überschreitet. In der Einkommensteuer werden diese Beträge unabhängig von ihrer kommerziellen Natur als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert.

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