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V1025-16 15. März 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · pensión compensatoria

Reisekosten für das Umgangsrecht stellen weder Unterhalt noch nachehelichen Ausgleichsunterhalt dar

Es wird angefragt, ob die an die Mutter von Minderjährigen gezahlten Reisekosten als Teil des nachehelichen Ausgleichsunterhalts betrachtet werden können. Die DGT antwortet mit Nein, da sie weder die zivilrechtliche Definition von nachehelichem Ausgleichsunterhalt noch die von Kindesunterhalt erfüllen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Können die an die Mutter der Minderjährigen gezahlten Reisekosten als zusätzliche Leistungen zu ihrem nachehelichen Ausgleichsunterhalt betrachtet werden?

Die Entscheidung der DGT

Die Reisekosten für das Umgangsrecht entsprechen nicht der Definition des nachehelichen Ausgleichsunterhalts gemäß Artikel 97 des Zivilgesetzbuches. Sie gelten auch nicht als Kindesunterhalt gemäß Artikel 142 des Zivilgesetzbuches. Daher können sie weder die Bemessungsgrundlage mindern noch können die Sonderregelungen der Artikel 64 und 75 des LIRPF angewendet werden.

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