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V0954-24 30. April 2024 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · transporte marítimo

See-Transportsdienstleistungen unterliegen der MwSt., wenn der Kunde im Anwendungsbereich ansässig ist

Eine natürliche Person, die internationale Seetransportdienstleistungen erbringt, erkundigt sich nach der MwSt.-Pflicht ihrer Tätigkeiten. Die DGT stellt klar, dass die Steuerpflicht vom Standort des Kunden sowie davon abhängt, ob die Dienstleistungen als mit Importen oder Exporten in Zusammenhang stehend gelten.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob diese Dienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen würden.

Die Entscheidung der DGT

Transportdienstleistungen unterliegen der Umsatzsteuer, wenn der Empfänger ein Unternehmer oder Freiberufler mit Sitz oder einer ständigen Betriebsstätte im Anwendungsbereich ist. Im Falle von Importen sind Transport- und Nebenleistungen steuerpflichtig, aber befreit, wenn ihr Betrag in die Bemessungsgrundlage der Einfuhr einbezogen wird. Bei Exporten in Gebiete außerhalb der Gemeinschaft, wie die Kanarischen Inseln, sind die Leistungen befreit, wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Export stehen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

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