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V0916-14 1. April 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · elementos patrimoniales afectos

Kein Abzug von Fahrzeugkosten oder Abschreibungen bei gemischter privater und beruflicher Nutzung

Ein Anwalt erkundigt sich, welche Fahrzeugkosten abzugsfähig sind, wenn das Fahrzeug sowohl für die berufliche Tätigkeit als auch privat genutzt wird. Die DGT stellt fest, dass das Fahrzeug nicht als dem Betrieb zugeordnet gilt, da die private Nutzung nicht nur beiläufig erfolgt, weshalb keine Abzüge zulässig sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Im Hinblick auf die Einkommensteuer wird um Bestimmung gebeten, welche mit dem genannten Fahrzeug zusammenhängenden Aufwendungen bei der Ermittlung des Nettoergebnisses aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen abzugsfähig sind.

Die Entscheidung der DGT

Personenkraftwagen gelten nicht als für private Bedürfnisse in einer nebensächlichen und unbedeutenden Weise genutzt. Wenn das Fahrzeug gleichzeitig für die wirtschaftliche Tätigkeit und für private Zwecke genutzt wird, gilt es nicht als für die Tätigkeit verwendet. In diesem Fall können weder die Abschreibungen noch die aus seiner Nutzung resultierenden Aufwendungen abgezogen werden.

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