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Eine Bank erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung einer Summe, die an die Witwe und die Töchter eines verstorbenen Arbeitnehmers ausgezahlt wurde. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen als Arbeitsentgelt gelten und eine Reduktion von 30 % ermöglichen, sofern sie in einem einzigen Veranlagungszeitraum erklärt werden.
Cuestión planteada Tributación correspondiente a la percepción de las referidas cantidades.
Las prestaciones por fallecimiento constituyen rendimientos del trabajo sujetos a IRPF según el artículo 17 de la Ley 35/2006. Al ser rendimientos obtenidos de forma notoriamente irregular, se puede aplicar la reducción del 30% prevista en el artículo 18.2 de la Ley, siempre que se imputen en un único periodo impositivo.
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