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V0879-14 31. März 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

Steuersätze von 10 % für Pinienzapfen und 4 % für Pinien mit Schale

Ein Unternehmen erkundigt sich nach dem geltenden Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Pinienzapfen des Pinienbaums sowie für den anschließenden Verkauf von Pinien mit Schale. Die DGT stellt fest, dass Pinienzapfen mit 10 % besteuert werden, sofern sie zur Gewinnung von Pinien dienen, während Pinien mit Schale aufgrund ihres Status als Naturprodukte mit 4 % besteuert werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Pinienzapfen werden mit 10 % besteuert, wenn sie zur Gewinnung von Pinien genutzt werden können, oder mit 21 % in anderen Fällen. Pinien in der Schale werden mit 4 % besteuert, da sie als Naturprodukte gelten, da sie sich im gleichen Zustand befinden, in dem sie von ihren Kulturen gewonnen werden, oder nur einfache Manipulations- oder Konservierungsmaßnahmen unterzogen wurden.

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