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Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich, ob die von ihrem Unternehmen erstatteten Fahrtkosten (Parkgebühren, Maut, Kilometerpauschale) von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT erläutert, dass die Steuerbefreiung davon abhängt, ob die Fahrt vom Arbeitsplatz zu anderen Einsatzorten erfolgt oder lediglich den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz darstellt.
Cuestión planteada Si puede acogerse a la exención relativa a los gastos de locomoción, de acuerdo con lo establecido en el articulo 9 del Reglamento del Impuesto.
Si el trabajador se desplaza desde el centro de trabajo donde se ubica la obra para realizar su labor en otros lugares, se aplica la exención de gastos de locomoción del artículo 9.A.2 del RIRPF. Esta exención permite compensar gastos mediante transporte público (con factura) o mediante 0,19 euros por kilómetro más peajes y aparcamiento. No es aplicable el régimen de centros de trabajo móviles si la actividad no implica el desplazamiento geográfico del propio centro de trabajo.
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