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V0855-21 12. April 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · autónomo societario

Rückerstattung der Flatrate-Beiträge für gesellschaftlich organisierte Selbstständige als Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit steuerpflichtig

Eine gesellschaftlich organisierte Selbstständige erhielt nach der rückwirkenden Anwendung der Flatrate eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Anfrage klärt, ob diese Rückerstattung in der Einkommensteuer (IRPF) zu berücksichtigen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) der Rückerstattung durch die allgemeine Sozialversicherungsverwaltung (TGSS) von Differenzen bei den Beiträgen zum Selbstständigenregime durch Anwendung des „Flattarifs“ für gesellschaftsrechtlich organisierte Selbstständige.

Die Entscheidung der DGT

Die Rückerstattung der RETA-Beiträge, die seinerzeit als Betriebsausgaben abgezogen wurden, muss als Ertrag aus wirtschaftlicher Tätigkeit in dem Steuerjahr zurechnet werden, in dem die Rückerstattung beschlossen wird. Es ist nicht zulässig, ergänzende Steuererklärungen für die Jahre abzugeben, in denen die erstatteten Beträge gezahlt wurden.

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