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V0854-24 23. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · sociedad de gananciales

Erwerbsdatum von Vermögenswerten der Gütergemeinschaft ist das Datum der ursprünglichen Einbringung

Eine Steuerpflichtige fragt an, ob das Erwerbsdatum eines Grundstücks, das nach der Auflösung der Gütergemeinschaft zugeteilt wurde, das Datum der Auflösung oder das Datum der Einbringung durch den Ehemann ist. Die DGT stellt klar, dass die ursprünglichen Werte und Erwerbsdaten beibehalten werden.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob das Anschaffungsdatum des zugeteilten Grundstücks dem Datum entspricht, an dem der Ehemann das genannte Grundstück in die Gütergemeinschaft eingebracht hat, oder dem Datum der Auflösung dieser Gemeinschaft.

Die Entscheidung der DGT

Die Auflösung der Gütergemeinschaft stellt keine Änderung in der Zusammensetzung des Vermögens dar, wenn die Zuteilung dem Eigentumsanteil entspricht. In diesem Fall behalten die Vermögenswerte ihre ursprünglichen Werte und Anschaffungsdaten bei. Für die Hälfte des Volleigentums ist das Anschaffungsdatum das Datum der Einbringung durch den Ehemann in die Gütergemeinschaft im Jahr 2008. In Bezug auf das geerbte lebenslange Nießbrauchrecht ist das Anschaffungsdatum das Datum des Todes des Erblassers.

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