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V0836-23 10. April 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · becas públicas

Städtische Hilfen für Hochschulstudien können als öffentliche Stipendien von der Einkommensteuer befreit sein

Eine Stadtverwaltung erkundigt sich, ob die durch Wettbewerbsverfahren vergebenen Hilfen für Studierende der Hochschulbildung von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT stellt fest, dass dies der Fall ist, da es sich um öffentliche Stipendien für die Absolvierung einer reglementierten Ausbildung handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob es sich um Stipendien handelt, die von der Einkommensteuer befreit sind.

Die Entscheidung der DGT

Studienbeihilfen, die zum Erwerb eines offiziellen Abschlusses führen, gelten als öffentliche Stipendien für die Absolvierung reglementierter Studien innerhalb des Bildungssystems. Daher sind sie gemäß den Bestimmungen des Artikels 7.j) des LIRPF und des Artikels 2.1 des RIRPF steuerfrei. Die Befreiung gilt innerhalb der in den Vorschriften festgelegten finanziellen Grenzen für Studiengebühren, Versicherungen und finanzielle Zuwendungen.

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