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V0805-16 29. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · deterioro de existencias

Abzugsfähigkeit von Bestandsbewertungsabschreibungen hängt von der Anwendung der Rechnungslegungskriterien ab

Die Anfragende stellt die Frage, ob eine eigene Methode zur Berechnung der Wertberichtigung auf Vorräte, die auf einer Umschlagshäufigkeit basiert, steuerlich abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass der Aufwand abzugsfähig ist, sofern die Erfassung gemäß dem allgemeinen Rechnungslegungsplan (Plan General de Contabilidad) erfolgt, nimmt jedoch zu der spezifisch vorgeschlagenen Methode des Unternehmens keine Stellung.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die von der Gesellschaft nach der beschriebenen Methode berechnete Rückstellung für die Wertminderung von Vorräten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzugsfähig ist.

Die Entscheidung der DGT

Der Aufwand für die Abschreibung von Vorräten ist steuerlich abzugsfähig, sofern er buchhalterisch gemäß dem Allgemeinen Buchführungsplan und der Resolution vom 18. September 2013 erfasst wird. Zu diesem Zweck müssen die buchhalterische Erfassung, die Periodenabgrenzung und der dokumentarische Nachweis erfüllt sein. Die DGT validiert jedoch nicht das von der Gesellschaft vorgeschlagene Berechnungssystem auf Basis von Verhältnissen der verkauften Einheiten, da nicht sichergestellt werden kann, dass der erzielbare Nettowert unter dem Anschaffungspreis liegt.

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