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V0793-14 24. März 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo reducido

Dehydriertes Zwiebelpulver unterliegt dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 4 %

Es wurde angefragt, ob der Import von dehydriertem Zwiebelpulver mit dem Steuersatz von 4 % oder 10 % zu belegen ist. Die DGT stellt fest, dass dem Produkt der ermäßigte Satz zusteht, da es durch den Dehydrierungsprozess seinen Charakter als Naturprodukt behält.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Natürliche Produkte sind solche, die ohne Transformationsverfahren direkt aus ihrem Anbau gewonnen werden, obwohl sie einfachen Manipulations- oder Konservierungsverfahren wie der Dehydrierung unterzogen werden können. Gemüse und Gartenbauprodukte, die frisch, getrocknet, dehydriert oder gefroren angeboten werden können, unterliegen dem Steuersatz von 4 %. Daher gilt dehydriertes Zwiebelpulver im Hinblick auf die MwSt. als Naturprodukt.

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