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V0760-20 7. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · elementos patrimoniales afectos

Abzug von Motorradkosten nur bei ausschließlicher Nutzung für die wirtschaftliche Tätigkeit möglich

Ein Rechtsanwalt erkundigt sich nach der steuerlichen Absetzbarkeit des Kaufs eines gebrauchten Motorrads. Die DGT stellt klar, dass für den Abzug von Kosten oder Abschreibungen das Fahrzeug ein dem Betrieb zugeordnetes Wirtschaftsgut sein muss, das ausschließlich für die Ausübung der Tätigkeit genutzt wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Kauf des genannten Motorrads als steuerlich abzugsfähiger Aufwand geltend gemacht werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um die Anschaffungs-, Instandhaltungs- oder Nutzungskosten eines Motorrads steuerlich geltend zu machen, muss dieses ein dem Wirtschaftsbetrieb zugeordneter Vermögensgegenstand sein. Da es sich nicht um eine ausgenommene Tätigkeit handelt, erfordert die Zuordnung, dass das Fahrzeug ausschließlich für die Tätigkeit genutzt wird und in den vorgeschriebenen Büchern eingetragen ist. Der Anschaffungspreis für die Abschreibung muss die Grunderwerbsteuer enthalten.

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