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Eine Stiftung erkundigt sich, ob sie die gesetzlichen Anforderungen der Ley 49/2002 erfüllt, um das entsprechende Steuerregime in Anspruch nehmen zu können. Die DGT stellt fest, dass die Voraussetzungen nach den vorliegenden Daten nicht erfüllt zu sein scheinen, insbesondere im Hinblick auf den gemeinnützigen Zweck sowie aufgrund fehlender Informationen zu weiteren rechtlichen Aspekten.
Cuestión planteada Si la Fundación en el ejercicio de sus actividades Fundacionales cumple con la legalidad establecida en la Ley 49/2002, de 23 de diciembre, de régimen fiscal de las entidades sin fines lucrativos y de los incentivos fiscales al mecenazgo.
Para acogerse al régimen fiscal de la Ley 49/2002, es necesario cumplir todos los requisitos del artículo 3 de dicha norma. La DGT indica que actividades de asesoramiento o gestión para beneficiarios elegidos discrecionalmente tienen difícil encaje como fin de interés general. Además, el cumplimiento de los requisitos es una cuestión de hecho que debe probarse ante la Administración.
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