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Ein Steuerpflichtiger fragt, ob ein im Jahr 2012 beanspruchter Steuerabzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz nach der Abschaffung der Regelung im Jahr 2013 fortgeführt werden kann. Die DGT stellt klar, dass dies über die Übergangsregelung möglich ist, sofern die Zahlungen vor 2013 geleistet und der Abzug in einem vorangegangenen Veranlagungszeitraum bereits geltend gemacht wurde.
Cuestión planteada Posibilidad de practicar la deducción por inversión en vivienda habitual por el ejercicio 2012, y derecho a aplicarla a partir de 2013 considerando su supresión y régimen transitorio introducido por la Ley 16/2012.
Para acceder al régimen transitorio tras la supresión de la deducción, el contribuyente debe haber satisfecho cantidades para la construcción de su vivienda antes del 1 de enero de 2013. Además, es necesario haber practicado la deducción por dichas cantidades en un periodo impositivo anterior a esa fecha. De cumplirse esto, se podrá seguir aplicando la deducción por las cantidades satisfechas en cada ejercicio posterior.
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