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V0736-20 6. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · afectación

Exklusive Zuordnung erforderlich, um Kosten für PKW oder Geländewagen steuerlich geltend zu machen

Ein Landwirt erkundigt sich, ob er die Kosten für einen PKW und zwei Geländewagen steuerlich absetzen kann. Die DGT stellt klar, dass für den Abzug dieser Kosten die Fahrzeuge der Geschäftstätigkeit zugeordnet sein müssen und ausschließlich für diese verwendet werden dürfen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abziehbarkeit im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) der mit den genannten Fahrzeugen verbundenen Aufwendungen.

Die Entscheidung der DGT

Um Aufwendungen für die Anschaffung, Instandhaltung oder Nutzung von Personenkraftwagen oder Geländewagen abzuziehen, müssen diese zum Vermögen der wirtschaftlichen Tätigkeit gehören. Da die Tätigkeit keine der gesetzlichen Ausnahmen darstellt, ist eine ausschließliche Nutzung für die Tätigkeit ohne private Nutzung erforderlich. Diese ausschließliche Zuordnung kann durch rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden.

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