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Der Anfragende erkundigt sich, ob die Befreiung bei Reinvestition in Leibrenten auf andere Veräußerungsgewinne aus der Übertragung von Immobilien angewendet werden kann, wenn das Geld nicht für die Rente verwendet wird. Die DGT antwortet, dass die Befreiung nur möglich ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Reinvestition in eine Leibrente strikt erfüllt werden.
Cuestión planteada Si la exención por reinversión en rentas vitalicias prevista en el art.38 de la Ley 35/2006 es posible su aplicación sobre otras ganancias patrimoniales que se hayan puesto de manifiesto por la transmisión de inmuebles cuando los importes obtenidos no se hubiesen destinado a constituir rentas vitalicias.
Para aplicar la exención, el importe total obtenido por la transmisión debe destinarse en seis meses a constituir una renta vitalicia asegurada a favor de un contribuyente mayor de 65 años. El importe máximo para esta exención es de 240.000 euros. Si no se cumplen los requisitos del artículo 38.3 de la Ley 35/2006 o del Reglamento, las ganancias patrimoniales estarán sujetas a tributación según las normas generales.
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