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V0711-21 25. März 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · becas exentas

Steuerbefreiung von Preisen als Stipendien hängt von Immatrikulationspflicht und steuerlichem Status der Organisation ab

Eine Stiftung erkundigt sich, ob ein Preis in Höhe von 600 Euro für Einwohner ihrer Gemeinden von der Einkommensteuer (IRPF) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass der Preis befreit sein könnte, wenn er eine Immatrikulation für eine reglementierte Ausbildung erfordert und die Organisation eine gemeinnützige Einrichtung im Sonderregime ist; andernfalls unterliegt er der Besteuerung als Arbeitslohn.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Verpflichtung zur Durchführung eines Steuerabzugs auf Rechnung der Einkommensteuer auf den Preis oder ob dieser von der Besteuerung befreit ist.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Preis die Einschreibung zu regulären Studien erfordert, könnte es sich um ein steuerfreies Stipendium gemäß Artikel 7.j) des LIRPF handeln. Hierfür muss die Einheit dem Sonderregime des Gesetzes 49/2002 unterliegen und die Anforderungen an die Bekanntmachung und den Wettbewerb erfüllen. Wenn keine Einschreibung erforderlich ist, handelt es sich bei der Hilfe um ein steuerpflichtiges Einkommen, das als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit mit Quellensteuer eingestuft wird.

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