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V0702-24 16. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · clases pasivas

Beihilfe für Beamte: Pension bei schwerer Invalidität nach dem Ausscheiden aus dem Dienst von der Einkommensteuer befreit

Ein Anfragender im Bereich der Beamtenversorgung (Clases Pasivas) erkundigt sich, ob seine neue Pension aufgrund schwerer Invalidität sowie die ergänzende Rente bei absoluter Erwerbsunfähigkeit der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass die Pension steuerfrei bleibt, wenn sich die Krankheit vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters verschlimmert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die derzeit bezogene Pension der IRPF-Steuer unterliegt und somit der entsprechende Quellensteuerabzug vorzunehmen ist.

Die Entscheidung der DGT

Pensionen aus dem System der passiven Klassen für Invalidität oder dauerhafte Erwerbsunfähigkeit sind befreit, wenn die Verletzung den Empfänger vollständig für jeglichen Beruf oder jedes Handwerk unbrauchbar macht. Nach dem Kriterium des TEAC findet diese Befreiung Anwendung, sowohl wenn die Erwerbsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Ruhestands bereits besteht als auch wenn sie sich später durch eine Verschlechterung der Krankheit ergibt, sofern dies vor dem gesetzlichen Rentenalter geschieht. In diesem Fall sind die Anforderungen des Artikels 7.g) des LIRPF erfüllt, da die schwere Invalidität und die absolute Erwerbsunfähigkeit nach dem Eintritt in den Ruhestand anerkannt wurden.

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