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V0642-16 16. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Dienstleistungen eines Gesellschafters für seine Gesellschaft: Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder aus nichtselbstständiger Arbeit

Es wird angefragt, wie Dienstleistungen eines Gesellschafters, der als Architekt und Geschäftsführer tätig ist, der Einkommensteuer (IRPF) unterliegen und ob sie der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die steuerliche Einordnung in der Einkommensteuer davon abhängt, ob die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit und die Sozialversicherung erfüllt sind, während bei der Mehrwertsteuer die Unabhängigkeit des Gesellschafters zu prüfen ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Erbetene Auskunft zur Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz (IRPF) der Vergütung für die vom Gesellschafter an die Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 26/2014 geänderten Neufassung des Artikels 27 des Einkommensteuergesetzes.

Die Entscheidung der DGT

In der Einkommensteuer (IRPF) stellen Vergütungen für Geschäftsführerfunktionen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, es sei denn, die Gesellschaft leistet keine Zahlungen. Professionelle Dienstleistungen, die dem Gesellschafter erbracht werden, stellen Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit dar, wenn die Gesellschaft im Bereich professioneller Dienstleistungen tätig ist, der Gesellschafter die Tätigkeit ausübt, die Gegenstand des Unternehmens ist, und im System der Selbstständigen registriert ist. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer hängt die Steuerpflicht davon ab, ob der Gesellschafter unabhängig oder in einem Unterordnungsverhältnis handelt, wobei die Organisation eigener Mittel, das wirtschaftliche Risiko und die Haftung gegenüber Dritten zu prüfen sind.

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