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V0635-20 31. März 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subrogación empresarial

Abzug der Differenz bei zu gering angewandter Lohnsteuer nach Betriebsübergang möglich

Ein Arbeitnehmer stellt die Frage, ob er die Differenz der Lohnsteuer in seiner Einkommensteuererklärung (IRPF) geltend machen kann, nachdem im Zuge einer Betriebsübergabe das neue Unternehmen geringere Abzüge als vorgeschrieben vorgenommen hat. Die DGT stellt klar, dass der Arbeitnehmer den Betrag, der hätte einbehalten werden müssen, abziehen kann, sofern der Fehler ausschließlich dem Steuerpflichtigen (dem Arbeitgeber) zuzurechnen ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Al haber aplicado la cesionaria una retención inferior a la procedente -según indica el consultante-, se pregunta sobre la aplicación de lo dispuesto en el artículo 99.5 de la Ley del IRPF.

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