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V0617-20 31. März 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · salarios de tramitación

Versteuerung von Entschädigungszahlungen und Anpassungen bei Arbeitsunfähigkeit erst bei Rechtskraft der Entscheidung

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach dem Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung von Entschädigungszahlungen infolge einer Unwirksamkeit der Kündigung sowie der Anpassung ihres Krankengeldbezugs. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte in dem Steuerjahr zu erfassen sind, in dem das entsprechende Gerichtsurteil rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird bezüglich der Besteuerung in der Einkommensteuer (IRPF), der zeitlichen Zurechnung, der Verfahrenslöhne und der durch Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeldbeihilfen vorgenommenen Abzüge sowie des durch die Anpassung der Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit erhaltenen Betrags gefragt. Abgabe von Steuererklärungen.

Die Entscheidung der DGT

Verfahrenslöhne sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem das Urteil, welches sie festlegt, rechtskräftig wird. Anpassungen der Leistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit werden ebenfalls dem Geschäftsjahr zugerechnet, in dem sie fällig werden, und stellen keine Rückstände aus vorangegangenen Geschäftsjahren dar. Hinsichtlich der Rückerstattung unvereinbarer Arbeitslosengeldleistungen muss die Steuererklärung des Jahres, in dem sie unrechtmäßig erhalten wurden, korrigiert werden, um sie auszuschließen.

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