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V0601-16 15. Februar 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidad en atribución de rentas

Eine niederländische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit kann als steuerlich transparente Einheit gelten

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob eine niederländische Personengesellschaft (V) im Rahmen der Einkommensteuer für Nichtansässige als steuerlich transparente Einheit (ERAR) einzustufen ist. Die DGT stellt fest, dass sie aufgrund des Fehlens einer Rechtspersönlichkeit, der unbeschränkten Haftung und der steuerlichen Transparenz eine identische oder analoge Natur zu den spanischen ERAR aufweist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die Einheit V als im Ausland errichtete Einheit im Einkommenszuweisungsregime im Sinne des Artikels 37 des TRLIRNR gilt.

Die Entscheidung der DGT

Damit eine ausländische Einheit als Einheit im Einkommenszuweisungsregime (ERAR) gilt, muss sie eine rechtliche Natur aufweisen, die identisch oder analog zu den spanischen ERAR ist. Ein wesentliches Element ist, dass die Einheit nicht selbst Steuerpflichtige ist, sondern dass die Einkünfte ihren Gesellschaftern oder Teilnehmern zugerechnet werden. In diesem Fall erfüllt die Einheit V diese Merkmale, da sie über keine Rechtspersönlichkeit verfügt, ihr Kapital nicht in Aktien unterteilt ist und in ihrem Land steuerlich transparent ist.

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