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V0572-20 10. März 2020 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · transmisión de valores

Übertragung von Wertpapieren kann als Immobilienübertragung steuerpflichtig sein, wenn die Umgehung der MwSt. beabsichtigt ist

Die Anfrage befasst sich mit den Auswirkungen der Mehrwertsteuer beim Erwerb eines Aktienpakets einer Gesellschaft, deren Vermögen überwiegend aus Immobilien besteht. Die DGT erläutert, dass die Übertragung von Wertpapieren zwar üblicherweise steuerfrei ist, im Sekundärmarkt mit nicht börsennotierten Wertpapieren jedoch als Immobilienübertragung besteuert wird, sofern eine Umgehungsabsicht vorliegt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Folgen für die Umsatzsteuer bei der Anwendung von Artikel 314 des Neufassungstextes des Wertpapiermarktgesetzes.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Wertpapieren ist von der MwSt. befreit, es sei denn, es handelt sich um Wertpapiere, die nicht zur Börsennotierung an einem offiziellen Sekundärmarkt zugelassen sind, und es beabsichtigt wird, die Grunderwerbsteuer zu umgehen. In solchen Fällen wird der Vorgang als Übertragung von Immobilien behandelt. Die Verwaltung muss die Umgehungsabsicht nachweisen, obwohl es Fälle gibt, in denen diese vermutet wird, wenn die Kontrolle über eine Einheit erlangt wird, deren Vermögen zu mindestens 50 % aus Immobilien besteht, die nicht für eine geschäftliche Tätigkeit genutzt werden.

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