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V0556-26 10. März 2026 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidad parcialmente exenta

Wirtschaftliche Tätigkeiten eines Fußballvereins unterliegen der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer

Ein gemeinnütziger Fußballverein erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung seiner sportlichen Aktivitäten, der Ausbildung und der Werbung. Die DGT stellt fest, dass Tätigkeiten, die eine Organisation von Mitteln beinhalten, als wirtschaftliche Aktivitäten gelten und steuerpflichtig sind, wenngleich sportliche Dienstleistungen für natürliche Personen von der Umsatzsteuer befreit sein können, sofern die Anforderungen an eine soziale Einrichtung erfüllt werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus Tätigkeiten, die die Organisation von Produktionsmitteln und personellen Ressourcen beinhalten, sind wirtschaftliche Tätigkeiten, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Im Hinblick auf die Umsatzsteuer können Sportdienstleistungen für natürliche Personen durch Organisationen mit sozialem Charakter steuerfrei sein, der Verkauf von Merchandising und Werbung sind jedoch steuerpflichtig. Für den Vorsteuerabzug findet das Pro-rata-Verfahren Anwendung, wenn sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze vorliegen.

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