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Es wurde angefragt, ob die neue Grenze von 2.000 Euro für Abzüge im Bereich der sozialen Vorsorge auch Arbeitgeberbeiträge einschließt. Die DGT stellt klar, dass diese allgemeine Grenze beide Konzepte umfasst, wobei eine zusätzliche Grenze von 8.000 Euro ausschließlich für Arbeitgeberbeiträge besteht.
Cuestión planteada Interpretación de los límites máximos de reducción en base imponible por aportaciones y contribuciones a instrumentos de previsión social, recogidos en el artículo 52.1.b) de la Ley 35/2006.
El límite general de 2.000 euros anuales comprende tanto las aportaciones del contribuyente como las contribuciones empresariales, al no especificarse que sea exclusivo para las primeras. Adicionalmente, existe un límite de 8.000 euros anuales que se aplica únicamente a las contribuciones empresariales.
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