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V0481-23 1. März 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IP · obligación real

Keine Steuerpflicht in Spanien bei Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften mit Immobilienanteil unter 50 %

Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob durch die Einbringung einer Immobilie auf Mallorca in eine deutsche Kommanditgesellschaft eine Steuerpflicht für die spanische Vermögenssteuer entsteht. Die DGT stellt klar, dass keine Steuerpflicht aufgrund der sogenannten „obligación real“ besteht, sofern das Vermögen der Gesellschaft nicht zu mindestens 50 % aus Immobilien in spanischem Hoheitsgebiet besteht.

Die gestellte Frage

Tributación a efectos del Impuesto sobre el Patrimonio.

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